+ Hinweise zum Infektionsschutz
Liebe Angehörige,
Liebe Besuchende unserer Einrichtungen,
aufgrund behördlicher Anordnung zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen der Seniorenhilfe SMMP, der Seniorenhilfe St. Josef, Wadersloh, und der Martinus Trägergesellschaft für soziale Dienste gelten ab sofort folgende Regeln:
Besucher sind jederzeit herzlich willkommen. Bringen Sie sehr gerne schon ein negatives Testzertifikat von einer anerkannten Teststelle mit zur Einrichtung (nicht älter als 24 Stunden). So vermeiden Sie die Wartezeit in der Einrichtung auf das Ergebnis.
Weiterhin bieten wir aber auch Testmöglichkeiten in unserer Einrichtung an. Bei negativem Ergebnis können Sie Ihre Angehörigen besuchen. Jeder Besucher muss sich vor dem Betreten einer Einrichtung einem Screening unterziehen (Fieber messen, Gesundheitsfragen beantworten und ein Corona-Schnelltest). Die Bewohnerinnen und Bewohner werden von uns in persönlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen und haben diese einzuhalten.
- Gemeinschaftsaktivitäten mit Externen sind weiterhin untersagt.
- Wir müssen die Zugänge in unseren Einrichtungen minimieren. Wir sind außerdem verpflichtet, eine schriftliche Besucher- und Mitarbeiterregistrierung durchzuführen. Die Erfassung stellt ein wichtiges Instrument für die Ermittlung von Kontaktpersonen zum Nachweis von Infektionsketten dar.
- Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Virusvariantengebiet oder Hochrisikogebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum der Quarantäne unsere Einrichtungen nicht betreten.
- Es können Ausnahmen für nahestehende Personen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung) im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.
Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen sind § 28 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz und § 14 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz.
Unsere Kurzzeitpflege bietet zehn Plätze. Weitere Plätze stehen hierfür im Gertrudis-Hospital bereit.
Grundsätzliches Ziel der Kurzzeitpflege ist die Rückkehr in die eigene Wohnung und die Entlastung derer, die innerhalb der Familie pflegen. Denn auch pflegenden Angehörigen steht Urlaub zu: 28 Tage pro Jahr, so sagt es der Gesetzgeber. Eine wichtige Auszeit für all die, die sonst sieben Tage in der Woche für ihre Eltern, Verwandten oder Nachbarn da sind.
Aber natürlich können Sie die Kurzzeitpflege auch nutzen, um mal bei uns „reinzuschnuppern“ und uns genauer kennen zu lernen. Immer mehr Menschen, die eigentlich nur übergangsweise zu uns kommen wollten, möchten dann auch bleiben – und das dürfen sie natürlich auch. Hier finden Sie ein Zuhause.
Als Gast unserer Kurzzeitpflege stehen Ihnen alle Betreuungsangebote und Freizeitaktivitäten in unserem Haus offen. Auch beraten wir Sie gerne, wie es nach der Kurzzeitpflege weitergehen kann.
- Können Ihre Angehörigen die Pflege wieder übernehmen oder benötigen Sie längerfristig die Unterstützung durch professionelle Hände?
- Sollte zum Beispiel ein Ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen werden?
- Oder ist der Umzug in ein Seniorenheim die beste Option?
Zudem beraten wir Sie über die Kosten der Kurzzeitpflege und über die Möglichkeiten der Finanzierung. Denn für jeweils maximal vier Wochen kann die Pflegeversicherung die Kosten der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege pro Jahr übernehmen. Der Leistungsanspruch umfasst dann alle Pflege- und Versorgungsleistungen der stationären Pflege. Unterkunft, Verpflegung und Zusatzleistungen sind jedoch privat zu bezahlen.