+ Hinweise zum Infektionsschutz
Liebe Angehörige,
Liebe Besucher unserer Einrichtungen,
aufgrund behördlicher Anordnung zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen der Seniorenhilfe SMMP, der Seniorenhilfe St. Josef, Wadersloh, und der Martinus Trägergesellschaft für soziale Dienste gelten ab sofort folgende Regeln:
- Besuche sind eingeschränkt möglich. Jeder Besucher muss sich vor dem Betreten einer Einrichtung einem Screening unterziehen (Fieber messen, Gesundheitsfragen beantworten und ein Corona-Schnelltest).Jede Bewohnerin / jeder Bewohner höchsten zwei Besucher pro Tag und gleichzeitig empfangen. Die Besuche sollen maximal eine Stunde dauern. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden von uns in persönlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen und haben diese einzuhalten.
- Gemeinschaftsaktivitäten mit Externen sind weiterhin untersagt.
- Besuche dürfen nur noch auf dem Zimmer stattzufinden, nicht mehr in Gemeinschaftsräumen.
- Wir müssen die Zugänge in unsere Einrichtungen minimieren. Wir sind außerdem verpflichtet, eine schriftliche Besucher- und Mitarbeiterregistrierung durchzuführen. Die Erfassung stellt ein wichtiges Instrument für die Ermittlung von Kontaktpersonen zum Nachweis von Infektionsketten dar.
- Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus einem dieser Gebiete unsere Einrichtungen nicht betreten.
- Kontaktpersonen der Kategorien 1 und 2 dürfen unsere Einrichtungen und Wohngemeinschaften nicht betreten.
- Es können Ausnahmen für nahestehende Personen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung) im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.
Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen sind die §§ 28 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz und § 14 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz.
Liebe Angehörige,
falls Sie Informationen zu Ihren Angehörigen wünschen, rufen Sie bitte ausschließlich unsere zentrale Telefonnummer an.
Bei akuten Veränderungen melden wir uns umgehend bei Ihnen, wie bisher auch.
Falls Sie Ihren Angehörigen etwas zukommen lassen wollen (z.B. Geschenke), nehmen die Mitarbeiter unserer Einrichtungen diese Dinge entgegen und leiten sie weiter.
Unsere Kurzzeitpflege bietet zehn Plätze. Weitere Plätze stehen hierfür im Gertrudis-Hospital bereit.
Grundsätzliches Ziel der Kurzzeitpflege ist die Rückkehr in die eigene Wohnung und die Entlastung derer, die innerhalb der Familie pflegen. Denn auch pflegenden Angehörigen steht Urlaub zu: 28 Tage pro Jahr, so sagt es der Gesetzgeber. Eine wichtige Auszeit für all die, die sonst sieben Tage in der Woche für ihre Eltern, Verwandten oder Nachbarn da sind.
Aber natürlich können Sie die Kurzzeitpflege auch nutzen, um mal bei uns „reinzuschnuppern“ und uns genauer kennen zu lernen. Immer mehr Menschen, die eigentlich nur übergangsweise zu uns kommen wollten, möchten dann auch bleiben – und das dürfen sie natürlich auch. Hier finden Sie ein Zuhause.
Als Gast unserer Kurzzeitpflege stehen Ihnen alle Betreuungsangebote und Freizeitaktivitäten in unserem Haus offen. Auch beraten wir Sie gerne, wie es nach der Kurzzeitpflege weitergehen kann.
- Können Ihre Angehörigen die Pflege wieder übernehmen oder benötigen Sie längerfristig die Unterstützung durch professionelle Hände?
- Sollte zum Beispiel ein Ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen werden?
- Oder ist der Umzug in ein Seniorenheim die beste Option?
Zudem beraten wir Sie über die Kosten der Kurzzeitpflege und über die Möglichkeiten der Finanzierung. Denn für jeweils maximal vier Wochen kann die Pflegeversicherung die Kosten der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege pro Jahr übernehmen. Der Leistungsanspruch umfasst dann alle Pflege- und Versorgungsleistungen der stationären Pflege. Unterkunft, Verpflegung und Zusatzleistungen sind jedoch privat zu bezahlen.