Unsere eingestreute Kurzzeitpflege bietet acht Plätze.
Grundsätzliches Ziel der Kurzzeitpflege ist die Rückkehr in die eigene Wohnung und die Entlastung derer, die innerhalb der Familie pflegen. Denn auch pflegenden Angehörigen steht Urlaub zu: 28 Tage pro Jahr, so sagt es der Gesetzgeber. Eine wichtige Auszeit für all die, die sonst sieben Tage in der Woche für ihre Eltern, Verwandten oder Nachbarn da sind.
Aber natürlich können Sie die Kurzzeitpflege auch nutzen, um mal bei uns „reinzuschnuppern“ und uns genauer kennen zu lernen. Immer mehr Menschen, die eigentlich nur übergangsweise zu uns kommen wollten, möchten dann auch bleiben – und das dürfen sie natürlich auch. Hier finden Sie ein Zuhause.
Als Gast unserer Kurzzeitpflege stehen Ihnen alle Betreuungsangebote und Freizeitaktivitäten in unserem Haus offen. Auch beraten wir Sie gerne, wie es nach der Kurzzeitpflege weitergehen kann.
- Können Ihre Angehörigen die Pflege wieder übernehmen oder benötigen Sie längerfristig die Unterstützung durch professionelle Hände?
- Sollte zum Beispiel ein Ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen werden?
- Oder ist der Umzug in ein Seniorenheim die beste Option?
Zudem beraten wir Sie über die Kosten der Kurzzeitpflege und über die Möglichkeiten der Finanzierung. Denn für jeweils maximal vier Wochen kann die Pflegeversicherung die Kosten der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege pro Jahr übernehmen. Der Leistungsanspruch umfasst dann alle Pflege- und Versorgungsleistungen der stationären Pflege. Unterkunft, Verpflegung und Zusatzleistungen sind jedoch privat zu bezahlen.