Deutsche UNESCO-Kommission nimmt traditionelles Wissen als immaterielles Kulturerbe auf
Die Deutsche UNESCO-Kommission teilt mit, dass das „Kneippen als traditionelles Wissen und Praxis nach der Lehre Sebastian Kneipps“ in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde. Diese Anwendungen zur Förderung der Gesundheit spielen auch im Haus St. Martin eine große Rolle. Die Einrichtung ist eines der ersten Seniorenheime, das in Nordrhein-Westfalen als Kneipp-Einrichtung anerkannt wurde.
„Die Auszeichnung zeigt uns, dass wir im Haus St. Martin unter dem Motto ‚Lebenswerter durch das Alter mit Kneipp‘ genau den richtigen Weg eingeschlagen haben“, freut sich Einrichtungsleiterin Gisela Gerlach-Wiegmann. Ob Tautreten am frühen Morgen, Kochen nach Sebastian Kneipp oder Leibwickel, die im Haus St. Martin auch gern „Frühlingsrollen“ genannt werden: Das Konzept nach Kneipp, das auf den fünf Säulen Wasser, Bewegung, Ernährung, Heilpflanzen und Lebensordnung aufbaut, wird in der Einrichtung verinnerlicht. Auch finden hier unter organisatorischer Mitwirkung des Kneipp-Vereins Gladbeck regelmäßig Vorträge statt.
In dem offiziellen Brief des Kneipp-Bundes e.V. heißt es: „Wir sind stolz auf die Wertschätzung, die mit der Auszeichnung ‚Immaterielles Kulturerbe‘ verbunden ist – spiegelt sie doch die Bedeutung traditioneller Naturheilverfahren auch im 21. Jahrhundert wider.“